Veröffentlicht in: Badische Zeitung

• Amtsgericht Freiburg bewilligt Antrag auf Eigenverwaltung
• Dipl. Kfm. Joachim Kuchenmeister, LL.M. unterstützt Geschäftsleitung beim Sanierungsprozess
• Rechtsanwalt Dr. Ulrich Nehrig, Freiburg, ist vorläufiger Sachverwalter
• Der Geschäftsbetrieb des Traditionsunternehmens mit 62 Beschäftigten läuft uneingeschränkt weiter

Freiburg, 16.04.19 | Der traditionsreiche, im Jahr 1948 gegründete, inhabergeführte Fach­groß­handel für Bäckerei, Konditorei, Eisdielen und Gastronomie aus Teningen bei Freiburg hat am 25.02.2019 Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzver­fah­rens in Eigenver­waltung gestellt. Zum vorläufigen Sachwalter hat das Gericht den Freiburger Rechtsanwalt Dr. Ulrich Nehrig von Nehrig, Braun & Sozien bestellt.

Dipl. Kfm. Joachim Kuchenmeister, LL.M (Insolvenzrecht) von Kuchenmeister & Co Unter­nehmenssanierungen, Frankfurt, unterstützt die Schmidt & Söhne-Geschäftsführer Holger Janz und Michael Denkinger als Generalhandlungsbevollmächtigter.

„Nach einer ersten Bestandsaufnahme und dem Verlauf der ersten 6 Wochen im Eigenver­waltungsverfahren besteht für Schmidt & Söhne eine sehr gute Sanierungsperspektive“, sagt Kuchenmeister. „Die Löhne- und Gehälter der 62 Beschäftigten sind mittels Insolvenzgeld­vorfinanzierung gesichert. Der Geschäftsbetrieb läuft bislang un­eingeschränkt weiter.“ Mit den Hauptlieferanten konnten zwischenzeitlich Lieferverein­barungen geschlossen werden, so dass die Lieferfähigkeit gesichert ist.

Schmidt & Söhne hatte sich nach sorgfältiger Analyse der wirtschaftlichen Situation dazu entschlossen, das Unternehmen durch ein gerichtlich geregeltes Sanierungsverfahren wieder wettbewerbsfähig zu machen.

„Nur so können wir die vielen Arbeitsplätze in der Region sichern und unsere treuen und zu­künftigen Kunden weiterhin in gewohnter Qualität bedienen“, sagt Geschäftsführer Holger Janz.

Mit Joachim Kuchenmeister von Kuchenmeister &Co hat die Geschäftsführung einen er­fahrenen Sanierungsberater an Bord. „Wir werden in den kommenden Monaten die Abläufe und Prozesse im Unternehmen optimieren und ein neues tragfähiges Konzept erstellen“, sagt Kuchenmeister. Dass derzeit ausreichende Liquidität im Unternehmen vorhanden sei, er­leichtere die Planungen.

Die Sanierung in Eigenverwaltung ist eine Sonderregelung des Insolvenzrechts. Sie wird vom Gericht insbesondere dann angeordnet, wenn eine konkreten Fortführungsperspektive des Unternehmens besteht.

Bei diesem Verfahren behält die Geschäfts­führung die volle Verantwortung. Die Aufgabe des vorläufigen Sach­walters Dr. Ulrich Nehrig besteht im Wesentlich darin, die Geschäftsführung zu überwachen.

Zum Unternehmen Schmidt & Söhne GmbH:
Schmidt & Söhne GmbH ist ein führender, biozertifizierter Fachgroßhandel für Bäckerei, Konditorei, Eisdielen und Gastronomie in Südbaden mit derzeit ca. 2.500 ständig kaufenden Kunden. Im Jahr 2018 erwirtschaftete das Unternehmen einen Umsatz iHv. ca. € 17 Mio und beschäftigte ca. 62 Mitarbeiter.

In die Krise geraten ist das Unternehmen vor allem durch die verspätete Fertigstellung der notwendig gewordenen Erweiterung des Logistikzentrums in Teningen. Dadurch ergaben sich im Jahr 2017 erhebliche Lieferschwierigkeiten, die zu Kundenverlusten führten.

 

 

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