Veröffentlicht in: Badische Zeitung
Freiburg, 16.04.19 | Der traditionsreiche, im Jahr 1948 gegründete, inhabergeführte Fachgroßhandel für Bäckerei, Konditorei, Eisdielen und Gastronomie aus Teningen bei Freiburg hat am 25.02.2019 Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt.
Dipl. Kfm. Joachim Kuchenmeister, LL.M (Insolvenzrecht) von Kuchenmeister & Co, Frankfurt, unterstützt die Schmidt & Söhne-Geschäftsführer Holger Janz und Michael Denkinger als Generalhandlungs-bevollmächtigter.
„Nach einer ersten Bestandsaufnahme und dem Verlauf der ersten 6 Wochen im Eigenverwaltungsverfahren besteht für Schmidt & Söhne eine sehr gute Sanierungsperspektive“, sagt Kuchenmeister. „Die Löhne- und Gehälter der 62 Beschäftigten sind mittels Insolvenzgeldvorfinanzierung gesichert. Der Geschäftsbetrieb läuft bislang uneingeschränkt weiter.“
Schmidt & Söhne hatte sich nach sorgfältiger Analyse der wirtschaftlichen Situation dazu entschlossen, das Unternehmen durch ein gerichtlich geregeltes Sanierungsverfahren wieder wettbewerbsfähig zu machen.
Die Sanierung in Eigenverwaltung ist eine Sonderregelung des Insolvenzrechts. Sie wird vom Gericht insbesondere dann angeordnet, wenn eine konkreten Fortführungsperspektive des Unternehmens besteht. Bei diesem Verfahren behält die Geschäftsführung die volle Verantwortung. Die Aufgabe des Sachwalters besteht im Wesentlich darin, die Geschäftsführung zu überwachen.